Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Webdesign und Filmproduktion Christian Schmitz

Gartenstr. 13a

54550 Daun

für den kaufmännischen Verkehr (Autragnehmer und Auftraggeber sind Unternehmer)

Stand: 12. Januar 2021

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
    Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §
    310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
    Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der
    Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber,
    soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden,
    Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für
    den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag
    bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen –
auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentumsund Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn,
wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das
Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns
unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab
    Unternehmenstandort ausschließlich und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten
    etwaiger Lizenzen werden gesondert in Rechnung gestellt.
    Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der
    Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu
    zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe
    Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3.  

§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein
begründeter Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
    Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
    Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
    einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
    bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines
    zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
    auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggeber wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
    sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen
    Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die
    Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
    Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
    gegen Datendiebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und
    Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten
    rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
    Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
    gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
    uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
    haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggeber
    freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
    geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten
    Ware bei unserem Auftraggeber. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober
    Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
    vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche
    Verjährungsfrist.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits
    zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware / das Produkt, vorbehaltlich
    fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns
    stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
    Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger
    Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
    Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
    Abnutzung oder fehlender Pflege unserer Produkte wie bei Schäden, die nach dem
    Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
    Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
    entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten
    unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese
    und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
    Aufwendungen, insbesondere Produktions- Lieferungs- und Arbeitskosten, sind ausgeschlossen,
    soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen
    anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die
    Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§ 9 Sonstiges

  1. Zustandekommende Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
    Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

Diese Vorlage wurde erstellt von: vorlage-kostenlos.de • Mehr Informationen auf www.sevdesk.de

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